Leistungen im Überblick

PKW, PKW mit Anhänger, Mofa, Roller, 125er, Motorrad, LKW und mehr..

Hier findest du einen Überblick über unsere Leistungen. Wenn du dir nicht sicher bist ruf uns am besten an oder komm vorbei!

PKW

Klasse B
PKW

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.

Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt. Mindestalter 18 Jahre (17 mit BF17). Einschluss der Klassen L und AM.

Klasse BE
PKW mit Anhänger

BE Kraftfahrzeugkombinationen einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg. Mindestalter 18 (17 bei BF17).

Klasse BF17
Begleitetes Fahren ab 17

BF17 Berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder) der Klasse B NUR in Verbindung mit einer Begleitperson. Diese muss min. 30 Jahre alt, mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sein und darf max. 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.

Klasse B96
PKW mit Anhänger

B96 Kraftfahrzeugkombinationen (ausgenommen Krafträder), mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg. Das Mindestallter 18 (17 bei BF17).

Krafträder

Klasse B196
Krafträder Klasse A1

Um ein Kraftrad der Klasse A1 (bis 125 ccm) führen zu dürfen, müssen Interessierte

  • seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen,
  • das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und
  • eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten) absolviert haben, deren erfolgreicher Abschluss von einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer bestätigt wurde.

Eine Prüfung wird nicht verlangt.

Klasse A
Krafträder über 50ccm

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Das Mindestalter beträgt 24 Jahre bei Direkteinstieg, 20 Jahre bei 2 Jährigem Vorbesitz der Klasse A2 und Ablegung einer Praktischen Prüfung.

Klasse A2
Krafträder bis 35kW

A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Mindestalter beträgt 18 Jahre. Ein Aufstieg von A2 auf A ist nach 2 Jahren möglich bedarf nur einer Praktischen Prüfung.

Klasse A1
Krafträder bis 125ccm

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Klasse AM
Kleinkrafträder bis 50ccm

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50ccm, max. 45km/h bbH bzw. 4kW. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

LKW

Klasse C

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer

Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Klasse C1
Lkw bis 7,5 Tonnen

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D):

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer

Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Klasse C1E
Zugfahrzeug

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg

Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit

  • Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg
Klasse CE

Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Seminare

ASF
Aufbauseminare für Fahranfänger
FIS
Fit im Straßenverkehr (für ältere Verkehrsteilnehmer)
BF17
Begleiten bei BF17, zusammen sicher lernen.
FES
Fahreignungsseminar

Sonstiges

Angstfahrer

Du hast bereits eine Fahrerlaubnisklasse und bist nicht viel gefahren, da du Angst hast? Wir helfen dir deine Angst zu besiegen und wieder Spaß am führen von Fahrzeugen zu haben.

Auffrischung

Dieses Angebot ist für Inhaber eines PKW- oder Motorradführerscheins, die nach der Prüfung kaum Praxis Erfahrung haben, jedoch jetzt voll durchstarten wollen. Hierfür bieten wir Auffrischungsstunden an, indem wir nochmal Ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten auf den neuesten Stand bringen.

MPU

Falls du nach bestandener MPU dennoch eine letzte Beobachtungsfahrt angeordnet bekommen hast, helfen wir dir dich auf diese vorzubereiten und mit Erfolg zu absolvieren.